KYC & AML

Datenschutzorientiertes KYC über unseren zertifizierten Partner für sichere, sofortige digitale Lieferung.
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Know your Customer (KYC) – Nutzungslimits

Gemäß den aktuellen Gesetzen zur Bekämpfung von Finanzkriminalität und Geldwäsche erfüllen wir die gesetzlichen Anforderungen, indem wir eine KYC-Prüfung (Know Your Customer) durchführen, sobald bestimmte Limits erreicht werden.
 Alle Daten werden verschlüsselt gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben. Die Verifizierung erfolgt über unseren zertifizierten Partner Sumsub.

Limit ohne Verifizierung: max. 1.000 € pro Bestellung, max. 10.000 € insgesamt
 Limit mit Verifizierung: kein Limit
 Sonstiges: Einige Produkte können generell nur von verifizierten Konten erworben werden.

 Die Eingabe falscher Daten oder Dokumente kann zur Sperrung nachfolgender Käufe führen. Dies kann auch dazu führen, dass der Kauf nicht bearbeitet wird.

Anti-Geldwäsche (AML)

Geldwäsche (GW) und Terrorismusfinanzierung (TF) stellen eine große Herausforderung für die Krypto-Community dar. Für die Coinsbee GmbH stellen GW und TF eine ernsthafte Bedrohung für ihre Aktivitäten dar. Deshalb führt die Coinsbee GmbH Richtlinien zur Bekämpfung von Geldwäsche (AML) und Terrorismusfinanzierung (CTF) in Übereinstimmung mit den einschlägigen Gesetzen, Empfehlungen, Richtlinien und Best Practices ein und setzt diese um.
 Die wichtigsten Elemente der AML- und CTF-Richtlinien der Coinsbee GmbH sind nachfolgend aufgeführt:

  • Sorgfaltspflicht gegenüber Kunden
    Informationen zur Sorgfaltspflicht gegenüber Kunden werden vor Aufnahme von Geschäftsbeziehungen (und unterliegt den KYC-Regeln) vom Kunden eingeholt. Die Coinsbee GmbH gleicht die Informationen auch mit unabhängigen Quellen auf Richtigkeit ab. Durch das Sammeln und Überprüfen der Kundeninformationen beabsichtigt die Gesellschaft, eine begründete Annahme über die wahre Identität des Kunden zu bilden. Die Coinsbee GmbH muss auch das Geschäft des Kunden verstehen, um sicherzustellen, dass der Kunde keine illegalen Gelder über Coinsbee GmbH wäscht und/oder diese Gelder nicht zur Terrorismusfinanzierung verwendet werden.
    Informationen und Dokumente, die Coinsbee GmbH zur Identifizierung des Kunden zur Verfügung gestellt werden, werden in Übereinstimmung mit den Datenschutzbestimmungen der Coinsbee GmbH verarbeitet.
  • Risikobewertung
    Für die Risikobewertung wird ein risikobasierter Ansatz verwendet. Das bedeutet, dass die Coinsbee GmbH die GW- und TF-Risiken versteht, denen sie ausgesetzt ist, und AML/CFT-Maßnahmen in einer Weise und in einem Umfang anwendet, die eine Minderung dieser Risiken gewährleisten. Diese Flexibilität ermöglicht es der Coinsbee GmbH, ihre Ressourcen in Situationen mit höheren Risiken bestmöglich einzusetzen und verstärkte Maßnahmen zu ergreifen.
  • Laufende Überwachung
    Die Coinsbee GmbH überwacht Geschäftsbeziehungen mit Kunden kontinuierlich. Alle Geschäftsbeziehungen werden unabhängig von ihrer Risikoeinstufung kontinuierlich unter Anwendung des risikobasierten Ansatzes überwacht. Umfang und Art der Überwachung hängen jedoch vom Risikoniveau des Kunden und der jeweiligen erbrachten Dienstleistung ab. Die laufende Überwachung ermöglicht es der Coinsbee GmbH, tiefere Einblicke in die Profile und das Verhalten der Kunden zu gewinnen.
  • Aufzeichnungspflicht
    Die Coinsbee GmbH führt im Rahmen des Kampfes gegen GW und TF Aufzeichnungen für jeden Kunden. Diese sind gemäß geltendem Recht verschlüsselt. Dies soll effektive Ermittlungen, Strafverfolgungen und die Einziehung krimineller Vermögenswerte so einfach wie möglich gestalten.
  • Kommunikation mit den zuständigen Behörden und Informationsbereitstellung
    Kommunikation mit den zuständigen Behörden und Informationsbereitstellung bei Anfragen von Behörden im Rahmen der geltenden Gesetze. Bei Verdacht oder Kenntnis, dass Vermögenswerte jeglichen Wertes direkt oder indirekt aus kriminellen Aktivitäten oder der Beteiligung an solchen Aktivitäten stammen oder dass der beabsichtigte Zweck der Vermögenswerte die Unterstützung eines oder mehrerer Terroristen oder einer terroristischen Organisation ist, wird die Coinsbee GmbH dies der zuständigen Behörde melden und bei Folgeaktionen kooperieren. Dies geht so weit, dass den Behörden (soweit gesetzlich zulässig) alle Daten des Kunden und kundenspezifische Aufzeichnungen zur Verfügung gestellt werden.

Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung

Durch den Abgleich von Kundendaten mit Sanktionslisten (OFAC) erfüllt die Coinsbee GmbH ihre gesetzlichen Verpflichtungen. Die Maßnahmen unterstützen das langfristige Ziel der Bekämpfung globaler Terrorismusaktivitäten. Neben EU-Sanktionslisten sind auch US-Sanktionslisten für die Coinsbee GmbH von Bedeutung.

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